BWENDI kann gespendete Gutschriften aussetzen, begrenzen oder widerrufen, wenn der Teilnehmer gegen diese Bedingungen verstößt, gegen die BWENDI-Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verstößt, die Berechtigung falsch darstellt, die Plattform in einer Weise nutzt, die ein rechtliches oder betriebliches Risiko darstellt, oder ohne Vorankündigung wesentlich vom dargestellten Anwendungsfall abweicht.
BWENDI kann das Programm auch künftig ändern, pausieren oder schließen, wenn dies aus Plattformkapazitäts-, Richtlinien-, Compliance- oder strategischen Gründen erforderlich ist. Bereits zugelassene Teilnehmer werden nach Treu und Glauben behandelt, BWENDI übernimmt jedoch keine Garantie für die dauerhafte Fortsetzung des Programms.