BwendiLocation Intelligence
bwendi
Rechtliches (DE & EN)

Richtlinie zur zulässigen Nutzung

Diese Richtlinie zur zulässigen Nutzung ("AUP") regelt jeden Zugriff auf und jede Nutzung der BWENDI Location Context API, der zugehörigen Gravity-Scoring-Engine, des Catchment-Tier-Systems sowie aller dadurch bereitgestellten räumlichen JSON-Payloads. Mit der Aktivierung eines API-Schlüssels erklären Sie sich als "Entwickler", "Kunde" oder "Lizenznehmer" uneingeschränkt zusätzlich zu den BWENDI-Nutzungsbedingungen mit diesen Bestimmungen einverstanden.

Inkrafttreten: März 2026 · Änderungen vorbehalten.

01
Integrität

Schutz vor Nachbildung und Datenbank-Replikation

1.1 Kein Wettbewerbs-Benchmarking und keine Replikation

Sie dürfen die BWENDI API, den Gravity Score, die Catchment-Tiers oder bereitgestellte räumliche JSON-Payloads nicht verwenden, um ein konkurrierendes Produkt, einen konkurrierenden Dienst oder eine räumliche Datenbank zu entwickeln, die funktional gleichwertig zu BWENDI ist, daraus abgeleitet wird oder BWENDI ersetzen soll. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die konkurrierende Nutzung kommerziell oder akademisch erfolgt.

1.2 Verbot von Scraping

Es ist streng untersagt, die API systematisch abzufragen, um die zugrunde liegende Datenbank wirtschaftlicher Ankerpunkte oder die geografische Topologie von BWENDI zu kartieren, auszulesen oder nachzubilden. Jedes algorithmische Verhalten, das auf das massenhafte Einsammeln von Koordinaten abzielt, statt einer legitimen und klar identifizierten Endnutzer-Anwendung zu dienen, führt zur sofortigen Sperrung des API-Schlüssels ohne Rückerstattung. BWENDI behält sich vor, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz geltend zu machen.

1.3 Reverse Engineering

Sie dürfen nicht versuchen, die Bewertungsalgorithmen, Gewichtungsmodelle, Catchment-Geometrien oder sonstige proprietäre Klassifikationslogik, die in BWENDI-API-Antworten enthalten ist, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu rekonstruieren. Dies umfasst auch die Ableitung interner Verfahren durch systematische statistische Analyse zurückgegebener Werte.

02
Künstliche Intelligenz

Beschränkungen für KI und Machine Learning

2.1 Verbot des KI-Trainings

Sofern ein unterzeichneter Star-Auftrag oder ein entsprechender Nachtrag nicht ausdrücklich Trainingsrechte für Modelle gewährt, dürfen Sie keine von der BWENDI API zurückgegebenen Daten — einschließlich roher JSON-Payloads, Gravity Scores, Catchment-Tier-Zuweisungen, Metadaten wirtschaftlicher Ankerpunkte und erzeugter Verification Strings — als Trainingsdaten, Fine-Tuning-Daten, Validierungsdaten oder Prompt-Kontext für künstliche Intelligenz, Machine-Learning-Modelle, Foundation Models, Large Language Models oder autonome Agentennetzwerke verwenden.

2.2 Klausel zu eingebetteter Intelligenz

Wenn BWENDI-Daten genutzt werden, um die Ausgabe einer KI-gestützten Oberfläche, eines Dashboards oder eines Berichts für Endnutzer zu beeinflussen, muss diese Nutzung auf eine einzelne Sitzung oder Anfrage beschränkt bleiben. Sie stellt keine Erlaubnis dar, diese Ausgabe für Modellverbesserungspipelines zu speichern, zu aggregieren oder systematisch zu indizieren. Jede KI-gestützte In-Session-Interpretation von BWENDI-Kontext muss in Ihrer Architektur klar von den rohen BWENDI-Daten getrennt sein.

KI-Trainingsrechte freischalten

Individuelle Star-Vereinbarungen können begrenzte Trainingsrechte für Modelle enthalten, vorbehaltlich strenger Vorgaben zu Data Governance, Audit-Logging, Namensnennung und etwaiger im unterzeichneten Vertrag festgelegter Anwendungsbeschränkungen. Kontaktieren Sie BWENDI, wenn Sie eine maßgeschneiderte Vereinbarung besprechen möchten.

03
Daten-Governance

Caching und Datenaufbewahrung

3.1 Durchsetzung von Aufbewahrungsfristen (TTL)

Die BWENDI API liefert räumliche Intelligenz in Echtzeit. Da veraltete Antworten operative Risiken erzeugen, dürfen API-Antworten nur innerhalb des zu Ihrem aktiven Plan gehörenden Aufbewahrungszeitraums zwischengespeichert werden: bis zu 24 Stunden im Satellite-Plan, bis zu 30 Tage im Moon-Plan und bis zu 3 Monate im Star-Plan. Nach Ablauf dieses Zeitfensters müssen Sie die zwischengespeicherte Antwort löschen oder die API erneut abfragen, bevor Sie die Daten in einer nachgelagerten Entscheidung, Anzeige, einem Workflow oder einer Automatisierung verwenden.

3.2 Kein Weiterverkauf roher Daten

Sie dürfen BWENDI-Daten nutzen, um Ihre interne Geschäftslogik zu steuern oder Ihren direkten Endnutzern kontextbezogene Informationen innerhalb eines von Ihnen entwickelten und kontrollierten Produkts anzuzeigen. Sie dürfen rohe BWENDI-API-Payloads jedoch weder ganz noch teilweise an Dritte, Datenmarktplätze oder nachgelagerte API-Dienste verpacken, syndizieren, unterlizenzieren, vermitteln oder weiterverkaufen, unabhängig davon, ob dafür ein Entgelt verlangt wird.

3.3 Datenlöschung bei Beendigung

Nach Kündigung oder Ablauf Ihrer Lizenzvereinbarung — aus welchem Grund auch immer — müssen Sie alle zwischengespeicherten oder sonst gespeicherten BWENDI-API-Antworten innerhalb von 30 Tagen vernichten. BWENDI kann eine schriftliche Bestätigung dieser Löschung verlangen. Ein Verstoß stellt eine fortdauernde Vertragsverletzung dar.

04
Sicherheit

Schutz von API-Schlüsseln und Zugriffskontrolle

4.1 Vertraulichkeit von Schlüsseln

Ihr API-Schlüssel wird ausschließlich Ihrer registrierten Organisation zugeteilt und darf nicht geteilt, veröffentlicht, in öffentlichen Repositories eingebettet oder auf andere Rechtsträger übertragen werden. Sie sind für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Ihrem Schlüssel erfolgen — unabhängig davon, ob sie autorisiert waren oder nicht. Wenn Sie eine Kompromittierung vermuten oder feststellen, müssen Sie die Zugangsdaten unverzüglich rotieren und BWENDI innerhalb von 24 Stunden informieren.

4.2 Kein Teilen und kein Weiterverkauf von Schlüsseln

Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur BWENDI API verschaffen, indem Sie ohne gültige Reseller-Vereinbarung mit BWENDI als zwischengeschaltete API-Ebene auftreten, Unterlizenzen vergeben oder den Zugang weiterverkaufen. Das Proxying oder Weiterleiten von BWENDI-API-Aufrufen für externe Kunden unter Ihrem eigenen Schlüssel stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und führt zur sofortigen Sperrung.

4.3 Trennung von Umgebungen

Produktions- und Entwicklungs-/Testumgebungen müssen mit getrennten API-Schlüsseln betrieben werden. Traffic aus Testumgebungen darf 5 % Ihres lizenzierten monatlichen Credit-Volumens nicht überschreiten. Die Umgehung der Credit-Erfassung durch Testschlüssel zur Bedienung produktiver Workloads verstößt gegen diese AUP.

05
Fair Use

Rate Limits und Plattformstabilität

5.1 Burst-Traffic

Sie verpflichten sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Traffic-Volumina zu senden, die Ihre lizenzierte Gleichzeitigkeit wesentlich überschreiten. Burst-Traffic, der das in Ihrem Plan genannte Nebenläufigkeitslimit um das Zehnfache übersteigt — selbst wenn er innerhalb des gesamten monatlichen Credit-Budgets bleibt — kann automatische Drosselung oder vorübergehende Sperrung auslösen, um die Plattformverfügbarkeit für alle Kunden zu sichern.

5.2 Automatisierte Batch-Verarbeitung

Batch-Geocoding oder Koordinaten-Anreicherung muss mit angemessenen Verzögerungen zwischen den Anfragen implementiert werden. BWENDI empfiehlt für Bulk-Operationen außerhalb einer vorab vereinbarten Bulk-Verarbeitung nicht mehr als 20 gleichzeitige Anfragen pro Sekunde. Unbegrenzte parallele Sweeps, die gemeinsame Infrastruktur destabilisieren, sind untersagt.

5.3 Keine Stresstests ohne Vorankündigung

Load-Tests, Penetrationstests oder jede andere Form synthetischer Belastungstests gegen die Produktionsinfrastruktur von BWENDI sind ohne mindestens vier Geschäftstage vorherige schriftliche Ankündigung und ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch BWENDI Engineering streng untersagt.

06
Unzulässige Nutzungen

Absolute Verbote

Unabhängig von Ihrem Lizenz-Tier sind die folgenden Nutzungen strikt und uneingeschränkt untersagt:

  • Die Nutzung von BWENDI-Kontextdaten zur Ermöglichung, Unterstützung oder Erleichterung rechtswidriger Überwachung, Verfolgung oder Profilbildung natürlicher Personen ohne deren Einwilligung.
  • Die Nutzung von BWENDI-Daten in Anwendungen, die Personen aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Behinderung, nationaler Herkunft oder eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals diskriminieren.
  • Die Einbindung von BWENDI-Ausgaben in Systeme, die illegale Finanzaktivitäten ermöglichen, unterstützen oder erleichtern, einschließlich Geldwäsche, Sanktionsumgehung oder Terrorismusfinanzierung.
  • Die Einbettung von BWENDI-API-Aufrufen in Malware, Adware, Spyware oder sonstige Software, die ohne informierte Kenntnis der Endnutzer verbreitet wird.
  • Die Nutzung von BWENDI in Steuerungssystemen kritischer Infrastrukturen (Energie, Wasseraufbereitung, Transport), sofern kein gesonderter Nachtrag für kritische Infrastruktur vereinbart wurde.
  • Die Darstellung oder White-Label-Nutzung von BWENDI-Daten als eigene proprietäre Intelligenz in Investorendokumenten, behördlichen Eingaben oder regulatorischen Meldungen.
07
Compliance

Audit-Rechte und Durchsetzung

7.1 Nutzungsüberwachung

BWENDI überwacht API-Nutzungsmuster fortlaufend auf Auffälligkeiten, die mit Scraping, wettbewerblicher Replikation, KI-Training-Pipelines oder dem Teilen von Schlüsseln vereinbar sind. Die automatisierte Erkennung solcher Muster kann ohne Vorankündigung zu einer sofortigen Sperre Ihres Kontos bis zum Abschluss einer Untersuchung führen.

7.2 Audit-Recht

Bei Star-Vereinbarungen und jeder darüber hinausgehenden individuellen kommerziellen Stufe kann BWENDI mit einer Frist von 10 Geschäftstagen ein technisches Audit Ihrer Integration verlangen, um die Einhaltung dieser AUP zu überprüfen. Sie verpflichten sich zu angemessener Mitwirkung, einschließlich des Zugangs zu relevanter Architekturdokumentation und Protokollen zur BWENDI-API-Nutzung.

7.3 Abgestufte Durchsetzung

Das Durchsetzungsverhalten von BWENDI richtet sich nach der Schwere des Verstoßes: geringfügige oder unbeabsichtigte Verstöße können zu einer schriftlichen Verwarnung und einem 48-Stunden-Fenster zur Behebung führen; systematische Missbrauchsmuster führen zur sofortigen Sperrung des Schlüssels ohne Rückerstattung; vorsätzliche Verstöße mit wettbewerblicher Replikation oder rechtswidriger Nutzung können zivilrechtliche Schritte und eine Meldung an zuständige Behörden nach sich ziehen.

08
Governance

Anwendbares Recht und Änderungen

8.1 Anwendbares Recht

Diese AUP unterliegt dem Recht der Schweiz, insbesondere des Kantons Bern, und ist danach auszulegen; kollisionsrechtliche Regeln bleiben außer Betracht. Streitigkeiten aus dieser AUP unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Bern, Schweiz, sofern nicht in Ihrer individuellen Vereinbarung eine gesonderte Schiedsklausel gilt.

8.2 Änderungen der Richtlinie

BWENDI behält sich vor, diese AUP jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem registrierten Kontoinhaber mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der API nach dem Inkrafttreten einer Änderung gilt als Annahme der überarbeiteten Bedingungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse im Konto zu hinterlegen.

8.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AUP nach anwendbarem Recht ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird sie nur in dem Umfang angepasst, der zur Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und weiterhin in vollem Umfang wirksam.